Inhalt
Zusammenfassung

Drittes Werkstattgespräch 
Back to Work: Für die 
Wiederherstellung 
der Arbeitsfähigkeit“

Das dritte Werkstattgespräch der Politikwerkstatt Psychische Gesundheit beschäftigte sich mit der betrieblichen Wiedereingliederung von Menschen nach längerer Arbeitsunfähigkeit. In drei Arbeitsgruppen widmeten sich die Teilnehmenden der Frage, wie das Betriebliche Eingliederungsmanagement verbessert werden kann.

Clarissa Eickholt, Geschäftsführerin von systemkonzept, führte die Teilnehmenden am 02. Dezember 2024 durch die Veranstaltung. Mathias Sutorius vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) leitete mit seiner Expertise als Vertreter des Referats für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Rehabilitation und betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ein. Er ging auf die Hintergründe des BEM-Verfahrens ein: Es wurde 2004 eingeführt, um Menschen bei der Wiedereingliederung zu unterstützen, um sie langfristig am Arbeitsplatz zu halten. Das Angebot richtet sich an Personen, die innerhalb von zwölf Monaten sechs Wochen oder länger arbeitsunfähig waren. Herr Sutorius thematisierte Hintergründe und bekannte Defizite in der Umsetzung. 

Drei Arbeitsgruppen setzten sich mit der Frage auseinander, wie das Betriebliche Eingliederungsmanagement verbessert werden kann. Die Erkenntnisse sollen in zukünftige Weiterentwicklungen einfließen. Begleitet wurden die Arbeitsgruppen durch Anika Schulz, Leiterin der Fachgruppe „Evidenzbasierte Arbeitsmedizin, Betriebliches Gesundheitsmanagement“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), sowie ihren Kolleginnen Wiebke Wrage, Ute Schröder, Alexandra Sikora & Inga Schulz. 

Arbeitsgruppe 1 erarbeitete Möglichkeiten zum verbesserten Zugang und zur Stärkung der Inanspruchnahme des BEM. Die Teilnehmenden suchten Lösungen für eine breitere Einführung und verbesserte Umsetzung des BEM auf Unternehmensseite. Besonders betont wurde die Notwendigkeit einer schnellen und niedrigschwelligen Information der Beschäftigten durch den Arbeitgeber. Weitere Themen waren die Möglichkeit einer Informationskampagne sowie der Einbindung von Rehabilitationsträgern in das BEM. 

Arbeitsgruppe 2 befasste sich mit der Frage nach Qualitätsstandards im Rahmen des BEM. Sie prüften mögliche Standards hinsichtlich ihrer Wirkung, Entwicklung und Einführung. Die Teilnehmenden sprachen über die Chancen einheitlicher Standards, sinnvolle Verknüpfungen z. B. zur Gefährdungsbeurteilung und über die Wichtigkeit übersichtlicher Informationsangebote für relevante Akteure sowie über Besonderheiten für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Stigmatisierung, so einige Teilnehmende, sei nach wie vor ein Thema in vielen Unternehmen.

Arbeitsgruppe 3 sprach über Möglichkeiten der Unterstützung durch die Reha-Träger. In dem Rahmen diskutierten die Teilnehmenden die Wichtigkeit von Multiplikator*innen für die Ansprache von kleinen bis mittleren Unternehmen. Eine individuelle Ansprache der KMU sei durch die Vielzahl der KMU in den unterschiedlichen Branchen schwierig. Neben den Rehabilitationsträgern wurden auch Kammern, Steuerberatungen und Lohnsteuerbüros als mögliche Multiplikator*innen genannt. Die Teilnehmenden waren sich zudem einig, dass eine Ansprache bereits vor Ablauf der sechswöchigen Arbeitsunfähigkeit sinnvoll sei.

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