Welche Auswirkungen hat Hitze auf die Gesundheit, die Leistungsfähigkeit und den Arbeitsschutz? Und welche Maßnahmen sollten Arbeitgeber zum Schutz der Beschäftigten ergreifen? Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen.
Hitze verstehen: Definition, Risiken und Arbeitsschutz
Welche Auswirkungen hat Hitze auf die Gesundheit?
Hitze beeinträchtigt unsere Leistungsfähigkeit, indem sie Müdigkeit auslöst und unsere Konzentration mindert. Das Verletzungsrisiko steigt und es besteht eine potenzielle Gefahr für die psychische Gesundheit. Hitze kann zudem erhebliche Gesundheitsrisiken darstellen, wie übermäßiges Schwitzen, Herz-Kreislaufbelastungen oder Hitzeschlag. Arbeitsplätze im Freien erfordern besondere Vorsicht, da intensive Sonneneinstrahlung Haut- und Augenerkrankungen, Sonnenbrand und sogar Hautkrebs verursachen kann. Im Rekordsommer 2022 führte Hitzeeinwirkung in Deutschland laut Robert Koch-Institut zum Tod von 4.500 Menschen.
Welche Auswirkungen hat Hitze auf den Arbeitsschutz?
Sobald das Thermometer über 30 °C ansteigt, bezeichnet der Deutsche Wetterdienst den Tag als „heiß“. Bei nächtlichen Temperaturen, die nicht unter 20 °C fallen, spricht man von einer „Tropennacht“. Eine US-Studie bestätigt, dass Außentemperaturen über 32 °C das Verletzungsrisiko bei Innen- und Außenaktivitäten um bis zu neun Prozent erhöhen können. Bei Überschreitung der 37-Grad-Grenze steigt dieses Risiko sogar auf bis zu 15 Prozent. Es gibt auch Hinweise darauf, dass bei hohen Temperaturen das Aggressionspotential zunimmt und das Verhalten anderer eher als aggressiv wahrgenommen wird.
Welche Maßnahmen sollten Arbeitgeber zum Schutz ihrer Beschäftigten
ergreifen?
Empfehlungen zu Maßnahmen, die Arbeitgeber ergreifen sollten, bieten die technischen Regeln für Arbeitsstätte der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA):
- Ab 26 °C: Es wird dringend empfohlen, Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter vor Hitze einzuleiten. Beispiele hierfür sind Sonnenschutz an Fenstern, Bereitstellung von Ventilatoren und Klimaanlagen, effektives Lüften, Nutzung von Gleitzeitregelungen und Lockerung der Bekleidungsregeln.
- Ab 30 °C: Arbeitgeber sind verpflichtet, oben genannte Maßnahmen durchzuführen, um die Belastung der Mitarbeiter zu verringern. Zusätzlich müssen Getränke bereitgestellt werden.
- Ab 35 °C: Räume mit Temperaturen über 35 °C, die nicht über technische Einrichtungen wie Luftduschen oder Wasserschleier, organisatorische Maßnahmen (z.B. Abkühlungsphasen) oder persönliche Schutzausrüstung (z. B. Hitzeschutzkleidung) verfügen, sind als Arbeitsraum ungeeignet.
Weitere Informationen zum Thema Klimawandel und Arbeitsschutz finden Sie im Bericht der BAuA:
https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Berichte/Gd108.html
Quellen:
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung/Physikalische-Faktoren/Klima-am-Arbeitsplatz/Sommertipps.html
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/ASR.html
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A3-5.pdf
https://www.dwd.de/DE/Home/home_node.html
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/42/Art_01.html
https://docs.iza.org/dp14560.pdf
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/4682
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