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Praxisbeispiel

Seit Jahren bewährt und viel beachtet: Die Vergabe- und Vertragspraxis in der Gebäudereinigung der Freien und Hansestadt Hamburg

Die Vergabepraxis spielt eine besondere Rolle bei der Arbeitsgestaltung in der Gebäudereinigung. Die Freie und Hansestadt Hamburg setzt deshalb auf Qualitäts- und Sozialstandards als Basis für ihre Vergabeverfahren.

Für eine attraktive und zukunftsfähige Gestaltung der Arbeit in der Gebäudereinigung ist die Einhaltung tarifvertraglicher Sozialstandards unerlässlich. Die Auftraggeber spielen dabei eine entscheidende Rolle: Mit ihren Ausschreibungen und Vergabeverfahren setzen sie den Rahmen für die Arbeitsbedingungen und Qualität in der Gebäudereinigung.

In einer qualitativen Studie zur Basisarbeit in der Gebäudereinigung im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) aus dem Jahr 2023 erzählen Führungskräfte von ihren teils ernüchternden Erfahrungen mit öffentlichen Ausschreibungen. „Bei den öffentlichen Ausschreibungen wird immer, auch wenn das anders erzählt wird, das billigste Angebot genommen“, so die Aussage einer Führungskraft im Reinigungsunternehmen. Weiter wird der Preis- und Kostendruck beklagt: „Der Druck ist groß, denn es gibt viele Anbieter. Und immer welche, die die Preise unterbieten. Am Ende kommt es immer auf den Preis an.“ Diese Realität kann zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für die Reinigungskräfte und der Qualität der Reinigungsleistung in den Gebäuden führen.

Die Freie und Hansestadt Hamburg geht seit Jahren einen anderen Weg und mit gutem Beispiel voran: Sie setzt auf Fachexpertise und Unabhängigkeit bei der Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen. Dafür hat sie die Leitstelle Gebäudereinigung eingeführt, welche die Vergabe- und Vertragsverfahren prüfend begleitet.

Das Vergabeverfahren bei der Freien und Hansestadt Hamburg

Das Vergabeverfahren läuft in wechselseitiger Abstimmung mit dem Auftraggeber, der Leitstelle Gebäudereinigung und der zentralen Vergabestelle. Der Auftraggeber meldet seinen Bedarf an und bereitet die technischen Vergabeunterlagen vor. Diese werden von der Leistelle Gebäudereinigung geprüft. Die Leitstelle ist eine finanziell unabhängige Fachstelle der Stadt. Sie legt einheitliche Reinigungsstandards in öffentlichen Gebäuden sowie Richtlinien zur Steuerung des Reinigungs-Managements fest.

Nach der Prüfung leitet die zentrale Vergabestelle das Vergabeverfahren ein. Auch hier wird die Leitstelle Gebäudereinigung beratend tätig: Sie bewertet die Anbieter nach festgelegten Eignungskriterien und Qualitätskonzepten. Der Anteil von eingestellten Reinigungskräfte auf Minijob-Basis wird auf maximal 40% eingeschränkt. Preis und Qualität fließen gleichermaßen in die Bewertung ein. Die zentrale Vergabestelle führt eine finale Prüfung der Rechtmäßigkeit und Auskömmlichkeit durch und erteilt daraufhin den Zuschlag an den ausgewählten Anbieter.

Kai Rieckmann, stellvertretender Referatsleiter der Zentralen Vergabestelle der Finanzbehörde Hamburg, sieht in der strukturellen Veränderung entscheidende Vorteile: „Am Anfang stand die Erkenntnis, dass wir mangelnde Qualität in der Reinigung unserer Gebäuden hatten. Und dass für eine Qualitätssteigerung das Bewertungskriterium Preis als einziger Hebel nicht ausreicht. Erforderlich waren und sind Qualitätskonzepte und -kriterien, die die Auswahl der Reinigungsunternehmen auf eine andere Stufe stellen.“

Qualitätsprüfung auch während des Vertragsverhältnisses

Auch während des Vertragsverhältnisses setzt die Freie und Hansestadt Hamburg Maßnahmen um, die die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Standards und die Reinigungsqualität sicherstellen sollen. Dazu führt die von der Stadt Hamburg eingerichtete Prüfungsstelle „SGG-QP“ turnusmäßige Arbeitsschutz- und Qualitätsprüfungen durch. Jeder Raum in öffentlichen Gebäuden wird mindestens einmal jährlich kontrolliert. Bei einer mangelhaften Leistungserbringung erfolgt eine Nachprüfung und gegebenenfalls eine Mahngebühr. Die Koordination der Prüfungen erfolgt durch die Leitstelle, die Finanzierung durch die Freie und Hansestadt Hamburg.

Die Prüf- und Beratungstelle – aufgestellt von der Landesinnung Gebäudereinigung und finanziert durch die Gebäudereiniungsunternehmen selbst – berät die Unternehmen bei Bedarf zu tariflichen und rechtlichen Themen. Sie bietet zusätzlich jährliche Überprüfungen der Sozialstandards an, welche die zentrale Vergabestelle festlegt. Die Schwerpunkte sind:

  • die Einhaltung der Tarifverträge des Gebäudereinigungs-Handwerks,
  • die Einhaltung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften sowie
  • die Einhaltung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG).

Damit wird unter anderem sichergestellt, dass die Reinigungskräfte keine unbezahlten Überstunden machen müssen, die korrekte Lohnzahlung und ihre Urlaubstage rechtmäßig bekommen.

Gute Beispiele für eine attraktive und zukunftsfähige Gebäudereinigung

Um den Herausforderungen in der Vergabepraxis zu begegnen, braucht es gute Praxisbeispiele. Eine höhere Gewichtung von Qualitätskriterien und regelmäßige Überprüfungen der Sozialstandards, wie es die Freie und Hansestadt Hamburg tut, trägt zu besseren Arbeitsbedingungen für die Reinigungskräfte bei und wirkt somit dem Arbeitskräftemangel in der Branche entgegen. Die Qualität der Reinigung wird gesteigert. Das macht die Reinigung effektiver und die Gebäudesubstanz wird nachhaltiger erhalten.

Kai Rieckmann unterstreicht deshalb eindrücklich die Vorteile der Vergabepraxis in Hamburg: „Die Umstellungen und Veränderungen haben sich bewährt. Die Einhaltung und Überprüfung von Qualitäts- und Sozialstandards sind entscheidende Leitplanken für gute Leistungen und motivierte Arbeitskräfte im Sinne funktionierender Gebäude. Wer nur zu 100 Prozent den Preis bei der Auswahl der Unternehmen berücksichtigt, wird diese Qualität und Zufriedenheit im Alltag nicht erreichen.“

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