Politikwerkstatt Mobile Arbeit: Ein Rückblick
Lösungen schaffen für eine gesunde Gestaltung mobiler Arbeit: Das war das Ziel der Politikwerkstatt „Mobile Arbeit“ im Rahmen des Programms ARBEIT: SICHER + GESUND des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), die im September 2022 startete und im Oktober 2023 ihren Abschluss fand. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Themenfelder und Schlussfolgerungen.
Die COVID-19-Pandemie hat dem mobilen Arbeiten einen enormen Schub verliehen. In der betrieblichen Praxis mussten in kürzester Zeit Lösungen entwickelt werden, die zwar schnell funktioniert haben, bei denen sich aber auch Probleme abzeichneten für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten aber auch für Führungskräfte.
Mobile Arbeit zwischen Politik und Praxis
Hybride Arbeit hat sich seitdem als neue Arbeitsform fest im Berufsleben vieler Menschen etabliert. Doch die Herausforderungen bleiben, wie etwa Fragen zur Arbeitsausstattung oder die Entgrenzung von Beruf und Privatleben. Für die Zukunft bedarf es eines zeitgemäßen Rahmens, der gute, sichere und gesunde mobile Arbeit gewährleistet.
Im Koalitionsvertrag hat die Ampelregierung das BMAS beauftragt, „(…) zur gesunden Gestaltung des Homeoffice im Dialog mit allen Beteiligten sachgerechte und flexible Lösungen zu erarbeiten“ (Koalitionsvertrag, S. 68 ff.). Dieser Dialog wurde in der Politikwerkstatt „Mobile Arbeit“ von September 2022 bis Oktober 2023 mit über 100 Expert*innen geführt. Im Zentrum standen Fragen nach der Notwendigkeit, dem Umfang und den konkreten Inhalten potenzieller Regelungen bezüglich der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei Bildschirmtätigkeiten außerhalb des Geltungsbereichs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).
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4Werkstattgespräche
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100Expertinnen und Experten
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5000und mehr Kommentare
Insgesamt kamen in den Politikwerkstätten rund 100 Fachleute aus Wissenschaft, Wirtschaft, Praxis sowie den Sozialpartnern zusammen, um über die Gestaltung sicherer und gesunder mobiler Arbeit zu diskutieren. Alle Beteiligten standen vor der Herausforderung, eine Balance zwischen arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen zur Gestaltung sicherer und gesunder hybrider Arbeit und dem gleichzeitigen Wunsch, eine möglichst unkomplizierte Einführung bzw. Beibehaltung hybrider Arbeitsmodelle zu finden.
Vier Themenfelder im Fokus
Von Fragen der Führung über Bürokonzepte bis zur Ergonomie: Mobile Arbeit betrifft fast alle Bereiche der Arbeitswelt und stellt gleichzeitig besondere Anforderungen an den Arbeitsschutz. In einem Vorprozess haben Fachleute aus Wissenschaft und Praxis konkrete Regelungsbedarfe ausfindig gemacht und in Thesen übersetzt. Anschließend diskutierten die Expertinnen und Experten in den Werkstattgesprächen zentrale Herausforderungen und Lösungen. Um der mehrdimensionalen Thematik gerecht zu werden, widmete sich jede Werkstatt einem der insgesamt vier Themenbereiche:
Raum und Fläche
In der ersten Veranstaltung wurden Fragen zu „Raum und Fläche“ besprochen. Im Zentrum standen unter anderem die Themen Desksharing, Immobiliensituation, Präsenz und soziale Interaktion, Co-Working sowie Flächenkonzepte.
Organisation
Gesundheit und Sicherheit bei mobiler Arbeit standen im Fokus des Werkstattgesprächs „Organisation“, dem zweiten Themenfeld der Politikwerkstatt. Die Expert*innen diskutierten, wie es gelingen kann, eine gute Balance von Flexibilität und Gesundheit zu erzielen. Und es wurden ganz konkrete Fragen besprochen, zum Beispiel: „Wer zahlt für technische Ausstattung und Betriebskosten?“
Beschäftigtenperspektive
Das dritte Werkstattgespräch beleuchtete die Beschäftigtenperspektive. Im Zentrum des Werkstattgesprächs standen die Mitwirkung der Beschäftigten beim Arbeitsschutz, die Gestaltung hybrider Zusammenarbeit innerhalb der Belegschaften sowie Ansätze und Instrumente im Zusammenhang der Personalentwicklung.
Führung und Unternehmenskultur
Im vierten und abschließenden Themenfeld blickten die Expert*innen auf die Herausforderungen, die angesichts der räumlichen Trennung bei mobiler Arbeit entstehen können. Vor allem das Führen und Kommunizieren auf Distanz sowie die Sicherung von Motivation und Leistungsfähigkeit im Sinne einer gesunden Unternehmenskultur spielten eine Rolle.
Schlussfolgerungen aus der Politikwerkstatt
Aus den unterschiedlichen Perspektiven konnte in den vier Werkstattgesprächen ein differenziertes Bild zu den einzelnen Fragestellungen und Konfliktfeldern gewonnen werden.
Im Ergebnis hat der Prozess gezeigt: Sichere und gesunde hybride Arbeit setzt sich aus einer ausgewogenen Mischung von Präsenzarbeit und mobiler Arbeit zusammen. Mobile Arbeit kann die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben fördern. Zudem stellt sie für Beschäftigte mit Beeinträchtigungen eine Möglichkeit dar, die Teilhabe am Arbeitsleben zu verbessern und kann auch bei der Wiedereingliederung nach längerer Arbeitsunfähigkeit helfen. Die neue Art unseres Zusammenarbeitens stellt dabei höhere und andere Anforderungen an alle Beteiligten. Arbeitgeber müssen, auch wenn keine Telearbeit vereinbart wird, faire und sichere Lösungen für die Arbeitsgestaltung etablieren. Für Beschäftigte erhöhen sich die Anforderungen an die Selbstorganisation. Beschäftigte und ihre betrieblichen Interessenvertretungen müssen angemessen beteiligt werden. Für Führungskräfte sind die Gestaltung von Führung auf Distanz, das Zusammenhalten von Teams an unterschiedlichen Orten und das Informationsmanagement besonders herausfordernd.
Der Diskurs in der Politikwerkstatt sowie Forschungsergebnisse zeigen: Dort, wo es betriebliche oder tarifvertraglich vereinbarte Regeln für das Arbeiten von zu Hause gibt, funktioniert hybride Arbeit gut. Regelungen zur Ausgestaltung der Arbeitsplätze sind zudem immer dann notwendig, wenn Arbeit regelmäßig und in einem relevanten Umfang auch mobil stattfindet. Unternehmen und Beschäftigte sollten sich über Art und Umfang der für mobile Arbeit in Frage kommenden Tätigkeiten und die mitbestimmungspflichtige Ausgestaltung der mobilen Arbeit verständigen. Dazu gehört auch, dass den Beschäftigten grundsätzlich und planbar ein Arbeitsplatz im Betrieb zur Verfügung steht. Zentral ist zudem, dass die Beschäftigten auch bei der Arbeit im Homeoffice Zugang zu relevanten Informationen haben und die erforderlichen Kommunikationsmöglichkeiten für die Interaktion mit den Kolleg*innen zur Verfügung stehen.
Für die Ausgestaltung gesunder und produktiver hybrider Arbeitsmodelle bleibt die Gefährdungsbeurteilung die zentrale Grundlage. Dazu gehört die regelmäßige Unterweisung, um Beschäftigte auf Gefährdungen und Schutzmaßnahmen aufmerksam zu machen und sie auf ihre besonderen Mitwirkungspflichten bei hybrider Bildschirmarbeit vorzubereiten. Die Kosten für arbeitsschutzrechtlich erforderliche Arbeitsmittel sind grundsätzlich weiterhin vom Arbeitgeber zu tragen. Ob und welche eigenen Arbeitsmittel die Beschäftigten zur Verfügung stellen wollen, sollte gemeinsam ausgehandelt und vereinbart werden. Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Entwicklung neuer hybrider Arbeitsformen in Deutschland nicht abgeschlossen ist. Vielmehr ist dies ein Prozess, in dem sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer*innen lernen.
Ergebnisse
Im Juni 2024 hat das BMAS als Schlussfolgerungen der Politikwerkstatt „Mobile Arbeit“ Empfehlungen für gute hybride Bildschirmarbeit veröffentlicht die einen Rahmen für die Ausgestaltung hybrider Bildschirmarbeit schaffen und Handlungssicherheit für die betriebliche Praxis geben. Sie finden die Empfehlungen hier.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird die Entwicklungen der hybriden Arbeitsformen beobachten und überprüfen, ob und welche Anpassungen künftig vorzunehmen sind.
Den ausführlichen Bericht zum Prozess finden Sie hier zum Download.
Das BMAS bedankt sich herzlich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die engagierte Beteiligung im Rahmen der Politikwerkstatt.
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